Erstberatung
Im ersten Beratungsgespräch können Sie alle Ihre Fragen stellen und erhalten eine Orientierung für mögliche weitere Schritte. Eine anwaltliche Erstberatung darf nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz nicht mehr als 190,00 € zzgl. Ust. kosten. Wenn das erste Gespräch nicht länger als 45 Minuten dauert, berechnen wir 100,00 € brutto.
Weitere Tätigkeit
Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung im Anschluss an die Erstberatung schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Hierbei ist entweder eine Abrechnung nach Zeit, nach Gegenstandswert oder ein Pauschalhonorar möglich.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, fragen Sie am Besten vor dem Beratungstermin bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob eine Kostenübernahme erfolgt und bringen Ihre Versicherungsunterlagen mit.
Für die Kosten einer gerichtlichen Vertretung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die voraussichtlich entstehenden Kosten ermitteln wir zu Beginn unserer Tätigkeit überschlägig, um Sie über das Prozessrisiko zu informieren.
Bei Bedürftigkeit haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe (für das gerichtliche Verfahren).
Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie vorab auf Antrag bei Ihrem örtlichen Amtsgericht. Ihr Eigenanteil beläuft sich dann auf 15,00 €.
Bitte bringen Sie den vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfeschein (nicht lediglich den Antrag) zum ersten Beratungsgespräch mit.
Eine informative Webseite zum Thema Rechtsanwaltsgebühren finden Sie hier: Rechtsanwaltsgebühren
Einen Scheidungskostenrechner finden Sie auf den Seiten des Deutschen Anwaltvereins: Scheidungskostenrechner