Voraussetzung für die Ehescheidung ist der Ablauf eines Trennungsjahres. Das Getrenntleben kann dabei auch innerhalb der Ehewohnung stattfinden. Der Scheidungsantrag beim Familiengericht kann für Sie nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Bei der einverständlichen Scheidung ist es dabei ausreichend, wenn nur derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten ist. Voraussetzung hierfür ist aber, dass keine streitigen Folgesachen anhängig gemacht werden. Obwohl häufig so dargestellt, ist es rechtlich nicht zulässig, dass ein Anwalt beide Ehegatten im Scheidungsverfahren vertritt. Scheidung mit einem Anwalt bedeutet, dass einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist und der andere Ehegatte nicht.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung zur Vorbereitung einer einverständlichen Scheidung gemeinsam mit einem Anwalt zu erarbeiten, ist möglich. Dieser Anwalt darf dann jedoch keinen von beiden Ehegatten im nachfolgenden Scheidungsverfahren vertreten.
Den Versorgungsausgleich, also den Ausgleich der Altersversorgungen, die während der Ehezeit erworben wurden, führt das Gericht von Amts wegen im Rahmen der Scheidung durch. Beim Versorgungsausgleich werden die gesetzlichen Rentenanwartschaften und sonstigen Altersversorgungen (z.B. Betriebsrenten, Riesterrenten, Beamtenpensionen) der Ehegatten, die während der Ehezeit erworben wurden, jeweils hälftig geteilt. Durch das Warten auf die Auskünfte, die das Gericht zur Vorbereitung bei den Versorgungsträgern einholt, kann das Scheidungsverfahren nicht unerheblich verzögert werden.
Ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Scheidung finden Sie auf der Webseite der Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein:
Alle Rechtsanwälte sind verpflichtet, bei gerichtlichen Verfahren mindestens die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erheben. Dies gilt auch für sog. "Online-Scheidungen". Online-Scheidungen sind also nicht kostengünstiger als andere Scheidungen. Der Kontakt zwischen Anwalt und Mandant wird hauptsächlich über Online-Medien, d.h. per Telefon, E-Mail oder Videotelefonie gestaltet.
Gerne führen wir das Mandat als "Online-Mandat" in diesem Sinne für Sie. Gerade bei räumlicher Entfernung oder häufiger beruflicher Abwesenheit kann die Mandatsführung auf diese Weise für Sie komfortabler gestaltet werden. Zum Scheidungstermin müssen jedoch bei jeder Scheidung Mandant und Anwalt persönlich bei Gericht erscheinen.